Die DSGVO ab 25.05.2018

Am 25. Mai 2018 ersetzt die EU-DSGVO das aktuell gültige Bundesdatenschutzgesetz. In Zukunft muss der Verbraucher darüber aufgeklärt werden, was mit seinen Daten wie E-Mailadresse, Telefonnummer, Adresse usw. passiert, wo sie gespeichert und verwendet werden. So muss ich meine Newsletter-Abonnenten darüber aufklären, was mit ihren Daten geschieht und wo sie gespeichert werden. Mit der Anmeldung zu meinem Newsletter erkennt der Abonnent die Datenschutzbestimmungen an mit dem Hinweis, den Newsletter jederzeit abbestellen zu können. Mit der Abbestellung werden alle persönlichen Daten gelöscht und können nicht mehr weiterverwendet werden.

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